Die Finanzierung des Bürgerbusses erfolgte durch die Fa. Mobil Marketing GmbH & Co.KG Deggendorf in Zusammenarbeit mit Unternehmen aus dem Markt Reichenberg und Umgebung.
Die nachfolgend aufgeführten Firmen haben es durch das Sponsoring von Werbeanzeigen bzw. Spenden ermöglicht, dass der Bürgerbus angeschafft werden konnte. Damit profitieren nicht nur die Bürger, sondern auch die Unternehmen, deren Werbeanzeigen auf den einzelnen Fahrten zu sehen sind.
Appl.Echter Druck GmbH |
Fliesen Röth |
Raben Logistics Germany GmbH |
Architekturbüro Felix Tannenberg |
Friseur Opus |
RENOS Krauß |
Auktor Ingenieur GmbH |
Fußpflege Annemarie Biedermann |
Schneider GmbH |
Autohaus Neumann |
Fußpflege Melanie Drexel |
Schreinerei Michel |
Bestattungsinstitut ABSCHIED GmbH |
G+L Pörtner OHG |
SIM Mode GmbH |
Bistro zum kranken Franken |
Glück GmbH |
Sparkasse Mainfranken Würzburg |
Blumenlädle Ruth Kaderschabek |
Greulich Brennholzhandel GmbH & Co KG |
Stadtwerke Würzburg AG |
Dag Schröder |
Ingenieurbüro Hußenöder+Merz |
Stahl Architekten |
Diakonisches Werk Würzburg e.V. |
Johann Pfeuffer GmbH & Co. KG |
Steinmetzbetrieb Ulsamer |
Dr.med. Walter Meyer-Spelbrink |
Käfer Stahlhandel GmbH & Co.KG |
Storch GmbH & Co.KG |
Ecker & Stahl GbR |
Karlheinz Herrhammer |
Thorwart & Kuhnhäuser GmbH |
Edeka aktiv markt Spiegel GmbH |
Marien-Apotheke |
Tiefbautechnisches Büro Köhl GmbH |
Eibe GmbH & Co |
Partyservice Erika Hügelschäffer |
Tierärztliche Klinik Dr. Thevis |
Elektro-Kestler |
Pizza-Drive |
Witthake Haustechnik GmbH |
Elektro-Pixis |
plan2o Ingenieurgesellschaft |
Young Design GmbH |
Isoliertechnik Würzburg |
Praxis für Podologie Dorothea Zuber |
zentrum-reichenberg Kurt Skrdlant |
Der Markt Reichenberg stellt den Bürgerbus den örtlichen Vereinen, Kirchengemeinden und Organisationen zur Benutzung zur Verfügung, soweit das Fahrzeug im nachgefragten Zeitraum nicht von der Marktgemeinde selbst benötigt wird. Eine Entleihe durch Privatpersonen bedarf der Sondergenehmigung.
Der Bürgerbus ist ausschließlich zur Personenbeförderung bestimmt. Materialbeförderungen sind nicht zulässig. Es dürfen maximal 9 Personen (einschließlich Fahrer) befördert werden.
Die Vereine, Kirchengemeinden, Privatpersonen und Organisationen, die das Fahrzeug entleihen, dürfen nur zuverlässige und geeignete Personen als Fahrer einsetzen. Fahrer des Bürgerbusses müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis „alt“ der Klasse 3, bzw. „neu“ der Klasse B sein. Die Probezeit (Fahrerlaubnis auf Probe gem. § 2 a StVG) muss abgelaufen sein. Das Mindestalter des Fahrzeugführers beträgt 23 Jahre.
Das Benutzungsentgelt für den Gemeindebus beträgt 0,40 Euro pro Kilometer. Im Entgelt sind Kraftstoffkosten enthalten. Das Entgelt wird bei Vorlage von Tankquittung(en) gegen gerechnet. Das Entgelt ist bei Rückgabe des Fahrzeugs zu entrichten.