Markt Reichenberg

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Kinder, Jugend und Familie

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Ich bin Pauline Friederich und bin seit Mitte Oktober zuständig für
die Kinder- und Jugendarbeit im Markt Reichenberg. Derzeit
studiere ich Soziale Arbeit im 7. Semester an der Hochschule
Würzburg und absolviere meinen Bachelor voraussichtlich im
Sommer 2024. 

Als Gemeindejugendpflegerin setzte ich mich für die Interessen,
Wünsche und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen in der
Gemeinde ein. Die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen der
Gemeinde Reichenberg sollen für sie die Möglichkeit bieten,
attraktiven Freizeitmöglichkeiten nachzugehen und die offenen
Angebote aktiv mitzugestalten. Für die Durchführung und
Gestaltung von solchen Freizeitangeboten werde ich vor allem im
JUZ Reichenberg und JUZ for Kids verantwortlich sein.


Bei Fragen, Ideen und Wünschen bin ich unter der Telefonnummer: 0151 19532062 oder per E-Mail:
pauline.friederich@reichenberg.bayern.de
zu erreichen.


Ich freue mich auf Sie und auf euch!

Pauline Friederich

Offene Kinder- und Jugendarbeit

Kontakt
Ansprechpartner:Pauline Friederich
Adresse:Kirchgasse 5, 97234 Reichenberg
Telefon:0931 60061-41
E-Mail:pauline.friederich@reichenberg.bayern.de

Was ist offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA)?

Die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist Bestandteil der sozialen Infrastruktur der Gemeinden. In den Einrichtungen der Gemeindejugendarbeit wird ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, sowie Prävention von Problemlagen geleistet.

Im Gegensatz zu schulischen oder verbandlichen Angeboten der Jugendarbeit zeichnet sich die offene Kinder- und Jugendarbeit durch ihre Niedrigschwelligkeit ab.  Die Angebote sind in der Regel kostenfrei und ohne Mitgliedschaft. Die Kinder und Jugendlichen können diese Angebote in ihrer Freizeit nutzen. Die Angebote richten sich stets nach den Interessen der Kinder und Jugendlichen und orientieren sich stets an deren Lebenswelt.

Das Kinder- und Jugendhilfegesetzt bietet dabei den gesetzlichen Rahmen für die gemeindliche Jugendarbeit. Insbesondere die §§ 1, 11 und 12 SGB VIII beschreiben Aufgaben, Leistungen sowie Tätigkeiten. Die Kinder- und Jugendhilfe fördert junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung und trägt dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden und abzubauen sowie positive Lebensbedingungen für junge Menschen zu erhalten oder zu schaffen (vgl. §1 SGB VIII)

Die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen im Markt Reichenberg sind stets mit pädagogischem Personal ausgestattet. Das Team der Jugendarbeit besteht derzeit aus einer hauptamtlichen Sozialpädagogin sowie vier ehrenamtlichen Honorarkräften. Die Mitarbeiter*innen der Jugendarbeit verstehen sich als Ansprechpartner*innen für alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus dem Markt Reichenberg. Sie sind zuständig für die persönliche pädagogische Beratung und Unterstützung.

Was ist uns wichtig?

Wir stehen auf der Seite der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen! Wir unterstützen unsere Zielgruppe bei der Bewältigung von alterstypischen Entwicklungsaufgaben sowie Alltagsproblemen. Im Mittelpunkt stehen stets der Blick auf die Ressourcen der Kinder und Jugendlichen sowie die Lösungsorientierung. Als grundlegende Leitprinzipien unserer Arbeit verstehen wir:

  • Offenheit: Die Kinder und Jugendlichen müssen keinerlei Voraussetzungen erfüllen, um an unseren Angeboten teilzunehmen. Wir haben versucht für die unterschiedlichen Zielgruppen, individuelle Angebote zu schaffen. Selbstverständlich setzen wir voraus, dass die Hausordnung eingehalten wird.
  • Toleranz: Um in unserer Gesellschaft mit gutem Beispiel voran zu gehen, fördern wir in unseren Einrichtungen und Angeboten ein friedliches Miteinander. Konflikte innerhalb der Zielgruppe oder mit anderen Parteien werden von unseren Mitarbeitern*innen lösungsorientiert moderiert. 
  • Freiwilligkeit: Alle angebotenen Aktivitäten haben freiwilligen und unverbindlichen Charakter. Die Kinder- und Jugendlichen entscheiden selbst, wie oft und wie lange sie diese Angebote nutzen.
  • Gewaltfreiheit: Unsere Einrichtungen sind gewaltfrei! Sämtliche Formen von Aggression und Gewalt werden nicht geduldet. Wir wollen mit unserer Arbeit dazu beitragen bei der Zielgruppe eine Identität auszubilden, welche ohne Gewalt auskommt! In unseren Einrichtungen haben Kinder und Jugendliche Möglichkeit dies zu üben.
  • Partizipation: Die Kinder und Jugendlichen im Markt Reichenberg haben die Möglichkeiten stets ihre eigenen Ideen und Vorstellungen in der OKJA einzubringen. Regelmäßige Kinder- und Jugendversammlungen stellen sicher, dass alle Vorschläge demokratisch abgestimmt werden. Die Meinung und Vorstellungen unserer Zielgruppe nehmen wir ernst, da wir Kinder und Jugendliche zur Vertretung der eigenen Interessen innerhalb der Gesellschaft befähigen wollen.
  • Geschlechtergleichheit: Wir sind bemüht die Angebote der OKJA stets geschlechterneutral zu gestalten. Ebenso ist es wichtig, gezielt für jedes Geschlecht Angebote zu gestalten und im Rahmen der Förderung der Persönlichkeitsentwicklung sichere Räume in unseren Einrichtungen zu schaffen.

Aufgabengebiete:

  • Offener Betrieb in unseren Einrichtungen JUZ Reichenberg, JUZ Lindflur und JUZ Uengershausen sowie JUZ for Kids und das Jugendcafé come in!
  • Persönliche pädagogische Beratung und Unterstützung
  • Gesondertes Beratungsangebot für Eltern, Paare und Familien
  • Einzelfallhilfe
  • Kursangebote wie z.B. Gitarrenkurs und Kochtage
  • Berufsbezogene Jugendarbeit/Übergang Schule und Beruf (Fit for Job)
  • Pädagogische Ferienangebote für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 21 Jahren
  • Kooperation und Vernetzung (Vereine, Verbände, Initiativen)
  • Fachstelle Schulkindbetreuung (Fach- und Dienstaufsicht der gemeindlichen Angebote für Schulkindbetreuung)
  • Durchführung von Fallbesprechungen für die Mitarbeiter*innen, Fachliche Beratung
  • Abwicklung aller Aufgaben aus dem Bereich Verwaltung wie Rechnungsbearbeitung, Personalangelegenheiten, Haushaltsführung
  • Präventionsarbeit
  • Angebot von Freizeit- und Bildungsmaßnahmen
  • Evaluation, Qualitätssicherung, Dokumentation der laufenden Arbeit
  • Initiierung von Jugendprojekten

Unsere Einrichtungen stellen sich vor:

JUZ for Kids

JuZ for Kids

Das JUZ for Kids findet am Donnerstag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr wöchentlich statt. Unser Ziel ist es den jüngeren Kindern in Reichenberg eine attraktive und persönlichkeitsbildende Freizeitmöglichkeit zu bieten, sowie die Räumlichkeiten des JUZ Reichenberg näher zu bringen. Hierbei sprechen wir die Altersgruppe der 6 bis 11-jährigen Kinder an. Die Förderung der Sozialkompetenz der Kinder steht für uns im Mittelpunkt. Wir fördern insbesondere den respektvollen Umgang sowie die gewaltfreie Kommunikation untereinander. Der wertschätzende und ressourcenorientierte Umgang mit dem Kind ist für uns ein zentraler Bestandteil bei der Arbeit mit den Besuchern des JUZ for Kids.

Unsere Aktivitäten sind speziell auf das Alter der Zielgruppe (ab 6 Jahren) abgestimmt. Wir sind stetig dabei neue Programmpunkte und Spiele für unser JUZ for Kids zu finden und zu adaptieren. Bei gutem Wetter sind wir natürlich auch an der frischen Luft unterwegs und nutzen hierbei die nahegelegenen Möglichkeiten (z.B. Terrasse, Volleyballfeld, Allwetterplatz). In regelmäßigen Abständen fragen wir Erwartungen und Wünsche der Kinder ab und lassen diese nach Möglichkeit in das Programm des JUZ for Kids einfließen.

Wir wollen einen Raum schaffen, in dem die Kinder ihre Persönlichkeit entwickeln, sowie ihre Stärken ausbauen können. Sollten Sie interessiert an den Räumlichkeiten sein, sind sie eingeladen einmal bei uns „reinzuschnuppern“. Grundsätzlich ist es uns aber ein Anliegen, dass das JUZ for Kids eine „elternfreie Zone“ ist.

Beim JUZ for Kids handelt es sich um ein offenes Angebot. Es ist kostenfrei (ausgenommen Aktivitäten mit Kostenbeteiligung), die Kinder werden nicht angemeldet und dürfen im Rahmen der Öffnungszeiten jederzeit kommen und gehen. Bitte vereinbaren Sie mit Ihren Kindern eine Uhrzeit und regeln sie den Hinweg sowie den Nachhauseweg. Wir betreuen und beaufsichtigen die Kinder innerhalb der Räumlichkeiten des Jugendzentrums und im Rahmen des angekündigten Programmes.

Den aktuellen Monatsplan des JUZ for Kids können Sie dem Mitteilungsblatt entnehmen. Außerdem findet sich am JUZ ein aktueller Aushang über die geplanten Aktivitäten.

Unser Ziel ist es, dass beim JUZ for Kids mindestens zwei Betreuungspersonen anwesend sind. Haben Sie noch Fragen? Sie erreichen mich per Email unter pauline.friederich@reichenberg.bayern.de oder Handy 0151-19532062. Natürlich sind Sie herzlich eingeladen mich oder eine meiner kompetenten Mitarbeiterinnen auch persönlich anzusprechen.

JUZ Reichenberg

Das Jugendzentrum JUZ Reichenberg in Reichenberg hat sich „offen für alle Jugendlichen“ auf die Fahne geschrieben. Das ist unser Motto und somit sind bei uns wirklich ALLE Jugendlichen willkommen. 

In Reichenberg ist durch in Form des Jugendzentrums „Raum für die Jugend“ geschaffen worden. Über die Räumlichkeiten hinaus bedeutet dies vor allen Dingen Raum zur freien Entfaltung der Persönlichkeit zu bieten. Ausgangspunkt der Jugendpflege in Reichenberg sind sozialpsychologische, entwicklungspsychologische und sozialpädagogische Ansätze.

Öffnungszeiten JUZ neuDas facettenreiche Angebot sieht wie folgt aus: auf einer Fläche von etwa 100m² findet man bei uns einen Billardtisch, einen Tischkicker sowie eine Soft-Dartscheibe. Damit das leibliche Wohl der Jugendlichen nicht zu kurz kommt, gibt es für diese die Möglichkeit süße und herzhafte Snacks, sowie Softdrinks und Heißgetränke käuflich zu erwerben. 

JUZ Uengershausen

Nach einer erfolgreich abgeschlossenen Renovierungsphase hat nun auch das JUZ in Uengershausen wieder regelmäßig die Türen für alle Jugendlichen aus dem Ort geöffnet. Die diensthabende Honorarkraft ist während der Öffnungszeiten vor Ort. Auch in Uengershausen befindet sich eine komplett eingerichtete Küche. Bald wird es auch hier Heiß- und Kaltgetränke sowie Essbares geben. Außerdem eignet sich diese Küche für tolle Kochaktionen!

Bei gutem Wetter wird sich gerne auch mal an der frischen Luft die Zeit vertrieben, doch auch bei schlechtem Wetter wird fleißig gegen die Langeweile angekämpft. Zum Zeitvertreib eignet sich zum Beispiel der Billardtisch vorzüglich.

Das Jugendzentrum in Uengershausen hat zu folgenden Zeiten geöffnet:

Freitag von 15:00 bis 19:00 Uhr

JUZ Lindflur

Das JUZ Lindflur befindet sich im Keller des Bürgerhauses Lindflur. Alle Jugendlichen aus Lindflur sind herzlich willkommen! Die Öffnungszeiten erfährst du in unserer Whats App Gruppe. Du bist noch nicht mit dabei, willst aber immer die aktuellen Infos? Schreibe eine kurze Nachricht an 0151-19532062.

Wir freuen uns auf euer Kommen!

Jugendcafé come in..

Jugendcafe

Unser Jugendcafé namens come in.. öffnet immer am Freitag und Samstag ab 19:00 Uhr seine Türen für alle Jugendlichen  zwischen 16 und 21 Jahren in den Räumlichkeiten des JUZ Reichenberg. Hier kann abgehangen werden, über die Schulwoche bzw. Arbeitswoche geredet werden oder einfach gemütlich Musik gehört oder ferngesehen werden.

Mit dem Jugendcafé haben wir ein gesondertes Angebot für die Jugendlichen ab 16 Jahren geschaffen. Zu beachten ist hierbei die Hausordnung des come in.. .Diese hängt im JUZ Reichenberg aus.  Bei uns gibt es keine hochprozentigen Spirituosen. Alkohol (Bier, Radler sowie Wein) wird an über 16-Jährige nur zu den Öffnungszeiten des come in.. verkauft. Alkoholische Getränke werden zu gaststättenüblichen Preisen verkauft, um den Alkoholkonsum bei den Jugendlichen nicht anzuregen. Eigener Alkohol darf nicht ins Jugendcafé mitgebracht werden. Es gilt das gesetzliche Rauchverbot innerhalb der JUZ Räume, Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht auf dem Gelände des JUZ rauchen.

Während der Öffnungszeiten des come  in.. ist stets pädagogisches Personal anwesend. Eine Öffnung durch die Nutzer des Jugendcafés ohne pädagogisches Personal ist ebenso wie eine Vermietung der Räumlichkeiten nicht vorgesehen.

ALLGEMEINE INFOS ZUM JUGENDSCHUTZ:

Ein Auszug aus dem Jugendschutzgesetz (gültig seit 1.4.2003) ist stets in den Räumlichkeiten des JUZ bzw. Jugendcafés einzusehen.

Hausordnung für das JUZ Reichenberg

Stand September 2018

  • 1 Präambel

Das Jugendzentrum Reichenberg soll dem zwanglosen Zusammentreffen der Jugendlichen aus Reichenberg dienen und steht grundsätzlich allen Jugendlichen offen. Es werden keine politischen, religiösen oder sonstig motivierten Strömungen geduldet. Es herrscht eine tolerante und liberale Atmosphäre. Im gesamten Jugendzentrum gelten die Regelungen des Jugendschutzgesetzes.

  • 2 Verhalten

Jeder Besucher soll sich so verhalten, dass

  1. eine gegenseitige Rücksichtnahme der Besucher erfolgt
  2. der Betrieb des JUZ nicht gestört wird
  3. die Gesundheit anderer nicht gefährdet wird
  4. einzelne oder Gruppierungen nicht ausgeschlossen oder unterdrückt werden.
  • 3 Öffnungszeiten

Die aktuellen Öffnungszeiten finden sich im Aushang an der Eingangstür und werden den Bedürfnissen der aktuellen Besuchergruppen möglichst angepasst.

Diese und eventuell abgeänderte Öffnungszeiten werden von der Verantwortlichen ausgehängt. Die Sozialarbeiterin nimmt die pünktliche Öffnung und Schließung des Jugendzentrums vor. Die Leiterin bzw. die Honorarkräfte verfügen während den Öffnungszeiten über das Hausrecht und ist für sämtliche Vorgänge im JUZ verantwortlich.

  • 4 Verbote
  1. Konsum, Besitz und Handel von Drogen jeglicher Art sind in und um das JUZ streng verboten (in diesem Fall wird Anzeige erstattet), dasselbe gilt für das Mitbringen von Waffen (diese Müssen von der Sozialarbeiterin eingezogen werden).
  2. Das Mitbringen und der Konsum von Alkohol in jeglicher Form ist untersagt.
  3. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude untersagt. Jugendliche über 18 Jahre dürfen im Außengelände rauchen.
  4. Das Rauchen von Wasserpfeife ist generell untersagt
  5. Spiele um Geld sind im JUZ nicht gestattet.
  6. Offensichtlich angetrunkene Personen erhalten keinen Einlass.
  7. Im Küchenbereich darf sich nur die Leiterin des Jugendzentrums aufhalten.
  • 5 Sanktionen

Verstöße gegen die Hausordnung (insbesondere gegen die §§ 2 und 4) werden mit Hausverbot auf Zeit oder auf Dauer geahndet. Die Leiterin ist berechtigt, das volle Hausrecht auszuüben und eine oder mehrere Personen vom JUZ und dem Grundstück zu verweisen.

  • 6 Haftung

Für Beschädigungen und Diebstähle jeglicher Art haftet der Verursacher. Für gestohlene Kleidung oder (Wert-)Gegenstände übernimmt weder die Gemeinde noch die Sozialarbeiterin des Jugendzentrums Haftung.

 JUZ Reichenberg

Das Jugendcafé

Das gemeindliche Jugendcafé Reichenberg ist eine Einrichtung der offenen Jugendarbeit.
Ziel ist es, für Jugendliche zwischen 16 und 21 Jahren eine Begegnungsstätte zu schaffen und Angebote für ihre Freizeitgestaltung anzubieten. 

  • 1 Unzulässiger Lärm

Beim Betreten und beim Verlassen des Jugendcafés ist auf möglichst geringe Lärmbelästigung der Nachbarn zu achten. Dies gilt auch für die
An- und Abfahrt. Ab 22.00 Uhr ist der Außenbetrieb einzustellen.

  • 2 Rauchverbot

Gemäß Artikel 2 des Gesetzes zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz – GSG) ist das Rauchen in unserer Einrichtung nicht gestattet.

  • 3 Alkoholische Getränke

Alkoholische Getränke dürfen von den Besuchern nicht in das Jugendcafé mitgebracht werden. Bier und Wein darf nur an Jugendliche ab 16 Jahren ausgegeben werden. Die Abgabe anderer alkoholischer Getränke ist nicht erlaubt. Angetrunkene Personen werden aus dem Jugendcafé verwiesen.

  • 4 Rauschmittelschutz

Wer im Jugendcafé Drogen oder sonstige Rauschmittel verteilt, verkauft, kauft oder konsumiert, wird ohne Rücksicht auf die Person sofort zur Anzeige gebracht und erhält auf Dauer Hausverbot.

  • 5 Reinigung

Alle Jugendlichen sollen dazu beitragen, die Räume des Jugendcafés sauber zu halten, da Verschmutzungen vermehrte Reinigungsarbeiten
zur Folge haben. Die Räume sind in einem ordentlichen Zustand zu verlassen (Tische und Stühle ordentlich stellen, grobe Verschmutzung
beseitigen). Technische Geräte sind ab-, die Beleuchtung ist auszuschalten. Alle Fenster sind zu schließen.

  • 6 Einrichtung/Mobiliar

Einrichtung, Mobiliar und sonstiges Inventar des Jugendcafés sind schonend und pfleglich zu behandeln. Sie dürfen nicht aus dem Gebäude
oder dem Grundstück entfernt werden. Wer mutwillig oder gewaltsam Zerstörungen, Beschädigungen oder Verunreinigungen verursacht, ist zum
Ersatz des angerichteten Schadens bzw. der Reinigungskosten verpflichtet. Darüber hinaus kann er Hausverbot erhalten.

  • 7 Beschädigungen

Sachbeschädigungen, Unfälle und Beschwerden sind umgehend der Leitung des Jugendcafés bzw. der anwesenden Thekenkraft (Honorarkraft) zu melden.

  • 8 Beschallungsanlage

Die Musikanlage sowie andere technische Geräte dürfen nur vom Personal oder mit deren ausdrücklicher Zustimmung bedient werden.

  • 9 Lautstärke

Bei Veranstaltungen ist stets die Lautstärke der Beschallungsanlage zu messen. Hierbei dürfen Spitzenwerte von 100dB nicht überschritten werden.

  • 10 Aufenthalt

Der Aufenthalt im Jugendcafé erfolgt auf eigene Gefahr. Die Gemeinde Reichenberg haftet nicht für Diebstähle oder Beschädigungen der Garderobe, sonstiger eingebrachter Gegenstände, sowie für Geld und Wertgegenstände.

  • 11 Fluchtwege

Fluchtwege, sowie deren Beschilderungen sind jederzeit frei zu halten.

  • 12 Im Brandfall

Bei Feuergefahr sind alle Fenster zu schließen und sämtliche Anwesenden zum ruhigen Verlassen des Gebäudes aufzufordern. Die Feuerwehr,
Tel. 112, ist sofort zu verständigen.

  • 13 Hausverbot

Besucher, die gegen die Hausordnung verstoßen oder den Weisungen des Personals nicht nachkommen, können vorübergehend oder auf Dauer mit
Hausverbot belegt werden. Das Hausverbot wird von der Leitung bzw. der anwesenden Thekenkraft (Honorarkraft)  ausgesprochen.

  • 14 Jugendschutz

Die Leitung und die von ihr beauftragten sind für die Einhaltung des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit verantwortlich.

  • 15 Bekanntmachung

Diese Hausordnung ist im Jugendcafé auszuhängen und den Besuchern zur Kenntnis zu bringen.

Gemeindejugendpflege Markt Reichenberg – Was ist die Gemeindejugendarbeit?

Die Mitarbeiter*innen der Gemeindejugendarbeit sind pädagogische Fachkräfte der Jugendarbeit.
Dieses koordinieren in der Gemeinde das Gesamtfeld der Jugendarbeit.

Die Gemeindejugendpfleger*innen initiieren und planen eigenständig oder in Zusammenarbeit mit
örtlichen und überörtlichen Vereinen/Verbänden/Kooperationspartnern Angebote sowie Projekte für
Kinder und Jugendliche vor Ort. Sie sind direkter Ansprechpartner*innen für Fragen sowie Aufgaben im
sozialpädagogischen Bereich innerhalb der Gemeinde.

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz bietet den gesetzlichen Rahmen für die gemeindliche Jugendarbeit.
Insbesondere die §§ 1, 11 und 12 SGB VIII beschreiben Aufgaben, Leistungen sowie Tätigkeiten.

Gemeindejugendpfleger*innen sollen Impulse und Anregungen geben, erkennen und aufnehmen, um
die Kinder- und Jugendarbeit bedarfsgerecht und zielgruppenorientiert weiter zu entwickeln.

Wesentliches Ziel der Gemeindejugendarbeit ist es, in den Gemeinden optimale Bedingungen und
unterstützende Rahmenbedingungen für die Jugendarbeit zu schaffen und zu fördern.

Die Gemeindejugendarbeit setzt sich primär für die Interessen, Wünsche und Bedürfnisse der Kinder
und Jugendlichen in der Gemeinde ein.

Aufgaben

Aufgabengebiete:

  • Offener Betrieb in unseren Einrichtungen JUZ Reichenberg, JUZ Lindflur und JUZ Uengershausen sowie JUZ for Kids und das Jugendcafé come in!
  • Persönliche pädagogische Beratung und Unterstützung
  • Einzelfallhilfe
  • Kursangebote wie z.B. Gitarrenkurs und Kochtage
  • Berufsbezogene Jugendarbeit/Übergang Schule und Beruf (Fit for Job)
  • Pädagogische Ferienangebote für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 21 Jahren
  • Kooperation und Vernetzung (Vereine, Verbände, Initiativen)
  • Fachstelle Schulkindbetreuung (Fach- und Dienstaufsicht der gemeindlichen Angebote für Schulkindbetreuung)
  • Durchführung von Fallbesprechungen für die Mitarbeiter*innen, fachliche Beratung
  • Abwicklung aller Aufgaben aus dem Bereich Verwaltung wie Rechnungsbearbeitung, Personalangelegenheiten, Haushaltsführung
  • Präventionsarbeit
  • Angebot von Freizeit- und Bildungsmaßnahmen
  • Evaluation, Qualitätssicherung, Dokumentation der laufenden Arbeit
  • Initiierung von Jugendprojekten

Was ist uns wichtig?

Wir stehen auf der Seite der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen! Wir unterstützen unsere Zielgruppe bei der Bewältigung von alterstypischen Entwicklungsaufgaben sowie Alltagsproblemen. Im Mittelpunkt stehen stets der Blick auf die Ressourcen der Kinder und Jugendlichen sowie die Lösungsorientierung. Als grundlegende Leitprinzipien unserer Arbeit verstehen wir:

  • Offenheit: Die Kinder und Jugendlichen müssen keinerlei Voraussetzungen erfüllen, um an unseren Angeboten teilzunehmen. Wir haben versucht, für die unterschiedlichen Zielgruppen individuelle Angebote zu schaffen. Selbstverständlich setzen wir voraus, dass die Hausordnung eingehalten wird.
  • Toleranz: Um in unserer Gesellschaft mit gutem Beispiel voranzugehen, fördern wir in unseren Einrichtungen und Angeboten ein friedliches Miteinander. Konflikte innerhalb der Zielgruppe oder mit anderen Parteien werden von unseren Mitarbeitern*innen lösungsorientiert moderiert.
  • Freiwilligkeit: Alle angebotenen Aktivitäten haben freiwilligen und unverbindlichen Charakter. Die Kinder- und Jugendlichen entscheiden selbst, wie oft und wie lange sie diese Angebote nutzen.
  • Gewaltfreiheit: Unsere Einrichtungen sind gewaltfrei! Sämtliche Formen von Aggression und Gewalt werden nicht geduldet. Wir wollen mit unserer Arbeit dazu beitragen, bei der Zielgruppe eine Identität auszubilden, welche ohne Gewalt auskommt! In unseren Einrichtungen haben Kinder und Jugendliche die Möglichkeit dies zu üben.
  • Partizipation: Die Kinder und Jugendlichen im Markt Reichenberg haben die Möglichkeiten, stets ihre eigenen Ideen und Vorstellungen in der OKJA einzubringen. Regelmäßige Kinder- und Jugendversammlungen stellen sicher, dass alle Vorschläge demokratisch abgestimmt werden. Die Meinung und Vorstellungen unserer Zielgruppe nehmen wir ernst, da wir Kinder und Jugendliche zur Vertretung der eigenen Interessen innerhalb der Gesellschaft befähigen wollen.
  • Geschlechtergleichheit: Wir sind bemüht, die Angebote der OKJA stets geschlechterneutral zu gestalten. Ebenso ist es wichtig, gezielt für jedes Geschlecht Angebote zu gestalten und im Rahmen der Förderung der Persönlichkeitsentwicklung sichere Räume in unseren Einrichtungen zu schaffen.

Darüber hinaus wird das Team der Jugendarbeit von vier ehrenamtlichen Honorarkräften unterstützt.
Die Mitarbeiter*innen der Jugendarbeit verstehen sich als Ansprechpartner*innen für alle Kinder,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus dem Markt Reichenberg. Sie sind zuständig für die
persönliche pädagogische Beratung und Unterstützung.

Jugendbeauftragter im Markt Reichenberg

Steffen Stenzel
E-Mail: steffen.stenzel@reichenberg.bayern.de

JaS

Seit dem 01.03.2023 ist Stefanie Assfalg unter der Trägerschaft der Mobilen Jugendhilfe Creglingen an der Grundschule Reichenberg als Sozialpädagogin tätig. Hierdurch wird das Team der sozialen Hilfen im Markt Reichenberg weiter ergänzt.

Der Arbeitsplatz der Jugendsozialarbeit befindet sich im Erdgeschoss der Grundschule Reichenberg. Alle Schülerinnen und Schüler können sich mit ihren Belangen dorthin wenden.

Jugendsozialarbeit unterstützt  Kinder, Eltern und Lehrkräfte bei Herausforderungen und Problemen im Bereich Familie, Schule und im persönlichen Umfeld. Herausforderungen können sein: Klärung von Konflikten, seelische Belastungen und Sorgen, schulvermeidendes Verhalten, Erziehungsfragen sowie persönliche und familiäre Anliegen und akute Krisefälle.

Mit der neu geschaffenen JaS-Stelle, dem Familienstützpunkt und der Kinder-, Jugend und Familienarbeit im Markt Reichenberg wurde somit ein Beratungsnetzwerk geschaffen, welches für alle Belange im zwischenmenschlichen Kontext die richtigen Ansprechpartner*in bietet.

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