Da die Abrechnung des Verbrauchs zum Ende des gesamten Kalenderjahres erfolgt, gilt rückwirkend für das gesamte Jahr der zu diesem Zeitpunkt gültige Steuersatz. Im aktuellen Fall, weitere Änderungen ausgeschlossen, bedeutet dies, dass für das gesamte Abrechnungsjahr 2020 zum 31.12.2020 der Mehrwertsteuersatz von 5% angesetzt wird. Eine Zwischenablesung der Zähler ist daher nicht notwendig.
Anders ist gegebenenfalls bei Eigentümerwechsel zu verfahren. Hier zählt der Zeitpunkt der Abrechnung (vor oder nach dem ersten Juli).
Mit freundlichen Grüßen